Tarifvertrags- und Streikrecht
- Was versteht man unter Tarifrecht?
- Für wen gelten Tarifverträge?
- Finden Tarifverträge durch Vereinbarung im Arbeitsvertrag Anwendung?
- Was versteht man unter allgemeinverbindlichen Tarifverträgen?
- Wie informiere ich mich, ob überhaupt ein Tarifvertrag auf mein Arbeitsverhältnis Anwendung findet?
- Muss ein Arbeitgeber die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge überhaupt bekannt geben?
- Was versteht man unter Nachwirkung?
- Darf ich von einem Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen treffen?
- Was versteht man unter tariflichen Ausschlussfristen und sind solche Fristen auf mein Arbeitsverhältnis anzuwenden?
- Wann darf gestreikt werden?
- Was ist eine Aussperrung?
- Welche Leistungen erhalte ich bei einem Streik?
- Was kann ich unternehmen, wenn mein Betrieb bestreikt wird?
- Welche Rechte habe ich, wenn mein Betrieb von Streikenden besetzt wird?
- ...
Tarifvertragsgesetz (TVG) und Tarifvertrag
Die Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Tarifvertragsrecht finden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG). Der Tarifvertrag selbst regelt wiederum die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und stellt eine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften einerseits und einzelnen Arbeitgebern und/oder Vereinigungen von Arbeitgebern anderseits dar. Tarifverträge enthalten Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche Fragen ordnen können. Grundsätzlich ist der tarifgebundene Arbeitgeber rechtlich nur gehalten, die Mitglieder der tarifgebundenen Gewerkschaft nach den Bedingungen des Tarifvertrages zu beschäftigen. Oftmals gewährt er aber auch den Nichtmitgliedern dieselben Bedingungen. Motiv hierfür ist regelmäßig, dass er sie nicht durch eine Schlechterstellung zum Eintritt in eine Gewerkschaft veranlassen möchte.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag einer der Tarifvertragsparteien der Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für „allgemeinverbindlich“ erklären. Der Tarifvertrag gilt dann für die bestimmte Branche, etwa im Bau, und ist daher als verbindliche Rechtsnorm von den Arbeitsvertragsparteien zu beachten.
Arbeitskampf
Unter dem Streik- bzw. Arbeitskampfrecht versteht man daneben die Ausübung kollektiven Drucks durch Streik der Arbeitnehmer oder ihre Aussperrung durch den Arbeitgeber. Auslöser ist regelmäßig ein nicht gelöster Interessenkonflikt zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite oder gescheiterte Verhandlungen über Entgelte und sonstige Arbeitsbedingungen.
Dienstleistungen
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Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht