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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Schwerbehindertenrecht (SGB IX)


Teilhabe am Arbeitsleben und vorherige Zustimmung bei Kündigungen


Das Schwerbehindertenrecht ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt und dient dem Schutz behinderter Menschen. Das seit dem 01. Juli 2001 geltende SGB IX ist ein Beispiel dafür, dass sich die Rechtsgebiete der Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachanwälte für Sozialrecht oftmals überschneiden. So wird einerseits die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und das vorab unübersichtliche Recht der Rehabilitation im Zusammenhang geregelt. Andererseits enthält der 2. Teil des SGB IX Regelungen zur besonderen Teilhabe schwerbehinderter Menschen, die sich insbesondere im Arbeitsleben auswirken. So ist grundsätzlich bei schwerbehinderten und/oder ihnen gleichgestellten Menschen vor einer Kündigung die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass Kündigungen aufgrund von Behinderungen ausgesprochen werden und einem behinderten Menschen ein sogenanntes "Sonderopfer" abverlangt wird.

Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Konflikte


Schnell entstehen im Schwerbindertenrecht schwierige Fragen aus Sicht des Arbeitgebers und für die betroffenen und schutzbedürftigen Personen. Diese beantworten Ihnen PROBST · Rechtsanwälte gern, und zwar in Abhängigkeit von Ihrem konkreten Informationsbedarf aus der Sicht eines Spezialisten im Arbeitsrecht oder einer Spezialistin im Sozialrecht. Sie stellen Ihre persönliche Situation dar und wir empfehlen die passenden Lösungen. Muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden, unterstützen wir Sie hilfreich. Soweit arbeitsmedizinische Fragen auftreten, begleiten wir Sie bei der Lösung Ihrer Problemstellung.

Dienstleistungen


Mit Frau Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst und Herrn Rechtsanwalt Eckhard Probst, beide u. a. auch Fachanwälte für Medizinrecht, stehen Ihnen eine Ärztin sowie eine Fachanwältin für Sozialrecht und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

 
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