Herzlich Willkommen!

Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

 

 

Jugendarbeitsschutzrecht


Sozialer Arbeitsschutz


Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, einem Gesetz des sozialen Arbeitsschutzes, wird der Mindestschutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt gewahrt. Es enthält Regelungen zur Begrenzung der Wochenarbeitszeit, der Einhaltung von Pausen, der Gewährung von Urlaub in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensalter, Bestimmungen zum Mindestalter beim Einsatz von Jugendlichen in bestimmten Branchen und Ausnahmen für die Landwirtschaft und beim Austragen von Zeitungen. Es enthält ferner Regelungen zum Berufsschulbesuch und darüber hinaus umfassende Bestimmungen zu Beschäftigungsverboten sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers zur vorbeugenden Prüfung von Arbeitsbedingungen.

Dienstleistungen


PROBST · Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzrecht. Dies betrifft Sie sowohl als Arbeitgeber, wenn in Ihrem Unternehmen Jugendliche eingesetzt werden, als auch Sie als sorgeverpflichtete Eltern und unmittelbar betroffene Jugendliche im Zusammenhang mit einer Beschäftigung.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

PROBST · Rechtsanwälte

 

 
Dr. PROBST · Rechtsanwälte