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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Privates Baurecht


Bauvertrag


Im Unterschied zum öffentlichen Baurecht regelt das private Baurecht den Interessenausgleich privater Grundstückeigentümer – zivilrechtliches Nachbarrecht – und das Bauvertragsrecht. Hinzu kommt das Recht der Architekten und Ingenieure aber auch die Vergabe von Bauaufträgen, was wiederum mit einem öffentlich-rechtlichen Aspekt einhergeht. Hiermit verbunden werden vielschichtige Fragen aufgeworfen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner im Baurecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

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Hansestadt Rostock

 
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