Öffentliches Baurecht
- Wannbedarf es einer Baugenehmigung?
- Die Baubehörde verlangt die Beantragung einer Nutzungsänderung – muss ich dem nachkommen?
- Wie reagiert man rechtlich bei einer Abrissverfügung?
- Die Behörde verlangt, dass ich Fensteröffnungen in meinem Wohnhaus verschließe. Kann ich mich hiergegen mit Erfolg wenden?
- Die Gemeinde hat einen Bebauungsplan aufgestellt – darf ich schon bauen?
- Darf ein Bauvorhaben unter Hinweis auf eine Veränderungssperre versagt werden?
- Was ist eine Ausnahmegenehmigung und was eine Befreiung?
- Nach Jahren verlangt die Baubehörde Veränderungen am Gebäude – muss ich dem Folge leisten?
- Darf man ohne Zustimmung des Nachbarn an der Grundstücksgrenze bauen?
- Der Nachbar erhält eine Baugenehmigung. Was kann ich unternehmen, wenn ich damit nicht einverstanden bin?
- Was sind Abstandsflächen?
- Mein Nachbar will einen Schweinemastbetrieb, eine Hühnerfarm oder eine Putenfarm betreiben – was kann ich unternehmen?
- Obwohl in meinem Wohngebiet nur Einfamilienhäuser und Doppelhäuser zugelassen sind, beginnt mein Nachbar mit der Errichtung eines vierstöckigen Mehrfamilienhauses – darf ich mich wehren und wie schnell muss ich handeln?
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Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Das öffentliche Baurecht wird generell in die Bereiche Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht untergliedert. Es wird durch die Bauaufsichtsbehörden vollzogen. Vielfältige Fragen stellen sich für Bauherren im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer baulichen Anlage, bei deren Umsetzung PROBST · Rechtsanwälte ebenso hilfreich an Ihrer Seite stehen, wie in Fällen einer Nutzungsuntersagung oder der Verfügung von Auflagen im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Bauvorhaben und/oder Verfügungen hinsichtlich einer vorhandenen baulichen Anlage.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch im Baurecht unter der Kompetenz Verwaltungsrecht.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Baurecht
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht