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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern


Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die berufsständische Vertretung der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern. Alle berufstätigen Ärzte sowie Ärztinnen, die zwar nicht berufstätig sind, aber ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, sind Mitglieder der Kammer. Die Ärztekammer hat ihren Sitz in der Hansestadt Rostock und nimmt als Selbstverwaltungskörperschaft die beruflichen, berufspolitischen und berufsrechtlichen Aufgaben für ihre Mitglieder wahr.

Bundesärztekammer


Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern wirkt die Bundesärztekammer am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit. Sie entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik.

Bundeszahnärztekammer


Die Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammer e. V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene. Mitglieder der BZÄK sind die Zahnärztekammern der Bundesländer, die Delegierte in die Bundesversammlung, das höchste Entscheidungsgremium der Bundeszahnärztekammer, entsenden.

Kassenärztliche Bundesvereinigung


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist die politische Interessenvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene.

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern


Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) besteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts seit 1991. Sie hat die vertragsärztliche Versorgung einschließlich der vertragspsychotherapeutischen Versorgung sicherzustellen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsärztlichen Leistungen zu gewährleisten und die Interessen der Vertragsärzte als Berufsgruppe wahrzunehmen. Dies umfaßt in erster Linie eine Schutzfunktion zugunsten des Vertragsarztes und die Rolle als Mittler vertragsärztlicher Interessen gegenüber Krankenkassen.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung


Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen der Vertragszahnärzte Deutschlands und stellt neben ihren Mitgliedsorganisationen, und zwar den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder, die vertragszahnärztliche Versorgung sicher. Die KZBV legt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte in Verträgen fest, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung, einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, und kieferorthopädische Maßnahmen der gesetzlich Versicherten und ihrer Angehörigen durchzuführen sind.

Kassenzahnärztliche Vereinigung


Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV) ist, ebenso wie die kassenärztliche Vereinigung, eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen der Vertragszahnärzte gegenüber der Aufsichtsbehörde und den gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen


Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern ist eine Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung und die zuständige Einrichtung für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie versteht sich als außergerichtliche Plattform für die Bewältigung von zivilrechtlichen Arzthafthaftungsstreitigkeiten. 

 

 

 
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