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Rechtsschutzversicherungen


Ist der Abschluss sinnvoll?


Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler sind: In der heutigen Zeit benötigt man schnell einen Rechtsanwalt zur Vertretung der eigenen Rechte. Demzufolge kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll erscheinen. Mit dem Rechtsschutzversicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer, gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers die sich aus dem Vertrag näher ergebenden Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.

Die gegenseitigen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten aus dem Versicherungsverhältnis ergeben sich neben den vertraglichen Absprachen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den regelmäßig vereinbarten allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Für spezielle Leistungen werden neben den ARB regelmäßig auch besondere Bedingungen zum Versicherungsvertrag vereinbart.

Leistungsumfang


Der Leistungsumfang des Rechtsschutzversicherers umfasst bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungsgrenze, die in der Regel 250.000,00 € beträgt, grundsätzlich

Geldstrafen und Bußgelder werden durch den Versicherer jedoch nicht übernommen. Etwas anderes gilt regelmäßig für Strafkautionen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.

Selbstbeteiligung und Wartezeit


Oftmals sind Selbstbeteiligungen des Versicherten, in der Regel Beträge zwischen 150,00 und 200,00 € vorgesehen, wobei der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss überlegen sollte, gegen Zahlung einer gering erhöhten Prämie eine Selbstbeteiligung nicht zu vereinbaren. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz nach Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 3 Monaten eintritt, also für Versicherungsfälle besteht, die auch erst nach Ablauf dieser Zeit eintreten. Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie sich beispielsweise nicht sicher sind, ob Ihr Rechtsproblem versichert ist, helfen Ihnen PROBST · Rechtsanwälte gern weiter.

Kontakt


Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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